Wir vermitteln das nötige Wissen für die Prüfungen zum Fahrlehrer in allen Klassen

Die “neue Fahrlehrerausbildung” ab dem 01.01.2023

Die bisherige Ausbildungsdauer für Fahrlehreranwärter hat sich ab dem 01.01.2023 um etwa 13% verlängert. Die neue Ausbildung einschließlich Lehrpraktikum dauert mindestens zwölf Monate (insgesamt 1204 Unterrichtseinheiten). Die Zeit in der Fahrlehrerausbildungsstätte beträgt mindestens acht Monate und endet wie bisher mit der mündlichen und schriftlichen Fachkundeprüfung. Im fünften Monat wird die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durch eine einwöchige Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule unterbrochen. Nach bestandener Fachkundeprüfung beginnt die mindestens viermonatige praktische Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule.

  1. Einführungsphase
    Der Ausbildung wird eine vierwöchige Einführungsphase – je zwei Wochen in einer Ausbildungsfahrschule und zwei Wochen in einer Fahrlehrerausbildungsstätte – vorgeschaltet.
  2. Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
    In der achtmonatigen Grundausbildung in unserem Hause werden Ihnen alle notwendigen Inhalte vermittelt, die für die Prüfung erforderlich sind. Natürlich ist es unser Ziel, Ihnen als angehenden Fahrlehrer das Rüstzeug und die erforderliche Fachkompetenz für eine erfolgreiche Zukunft in diesem wichtigen und anspruchsvollen Beruf zu vermitteln. Selbstverständlich basiert unsere Ausbildung auf dem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausbildungsplan.
  3. Lehrpraktikum
    In dem anschließenden viermonatigen Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule Ihrer Wahl, werden Sie zur Vorbereitung auf die Verkehrsrealität durch erfahrene, besonders geschulte Fahrlehrer in einen Fahrschulbetrieb eingewiesen. Zu Beginn des Praktikums werden Sie als Anwärter den erfahrenen Fahrlehrer bei der praktischen Ausbildung begleiten und beim theoretischen Unterricht hospitieren. Anschließend werden Sie selbst unterrichten, sowie praktische Fahrstunden vorbereiten und in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers durchführen.
    Nach gründlicher Einweisung, Hospitation und Unterrichtsübung in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers erfolgt bereits während des Praktikums das selbstständige und eigenverantwortliche Ausbilden von Fahrschülern in Theorie und Praxis.

Am Ende des zweiten Monats in der Ausbildungsfahrschule kehren Sie für zwei Reflexionstage in die Fahrlehrerausbildungsstätte zurück. Teil 2 der Fahrlehrerausbildung in der Ausbildungsfahrschule wird mittels einer einwöchigen Reflexionsphase in der amtlich anerkannten Ausbildungsstätte abgeschlossen.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule, erfolgen im Anschluss die Prüfungen in der Ausbildungsfahrschule als praktische und theoretische Lehrprobe (praktischer und theoretischer Unterricht).

Prüfungen:

  1. Praktische Prüfung – ab dem 1. Monat der “Grundausbildung” möglich
  2. Schriftliche Fachkundeprüfung – nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte (nach dem 8. Monat)
  3. Mündliche Fachkundeprüfung – nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte (nach dem 8. Monat)
  4. Lehrprobe im fahrpraktischen Teil – Der Bewerber führt eine Fahrstunde mit seinem Fahrschüler, den er bereits kennt und ausgebildet hat, in Anwesenheit Mitglieder der Prüfungskommission durch, das heißt, er zeigt eine Fahrstunde mit seinem Fahrschüler.
  5. Lehrprobe im theoretischen Teil – Der Bewerber hat einen theoretischen Unterricht in seiner Ausbildungsfahrschule durchzuführen.

Sind die Lehrproben (4 + 5) bestanden, erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis, die ihn berechtigt, im gesamten Bundesgebiet Fahrschüler der Klasse BE auszubilden.

Nicht bestandene Prüfungsteile können jeweils zweimal wiederholt werden.

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